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Wer ist "öffentlich bestellter" Sachverständiger?
 
 
 
 

Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt wurde. Das bedeutet, dass er besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Deshalb müssen Qualifikation und persönliche Integrität gesondert geprüft werden, wenn Sachverständige ohne öffentliche Bestellung als sog. selbsternannte Sachverständige ihre Dienste anbieten. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen. Nur die öffentliche Bestellung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung besonders qualifizierter Sachverständiger.

 

Was zeichnet einen öffentlich bestellten Sachverständigen aus?

  • Besondere Sachkunde
  • Der öffentlich bestellte Sachverständige muss im offiziellen Bestellungsverfahren einen anspruchsvollen Nachweis über seine „besondere Sachkunde“ führen. Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft
  • Objektivität
  • Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie seine Gutachten unparteiisch zu erstatten
  • Pflicht zur Gutachtenerstattung
  • Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen (z.B. Verwandtschaft mit einer der Parteien)
  • Schweigepflicht
  • Er muss die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Bei unbefugter Verletzung der Schweigepflicht kann er streng bestraft werden
  • Überwachung
  • Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, beaufsichtigt. Sie kann ihm die Bestellung entziehen, wenn er seine Sachverständigenpflichten verletzt

 

Wie erkennt man einen öffentlich bestellten Sachverständigen?

  • An der Bezeichnung
  • Er muss die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ führen
  • Am Stempel
  • Nur er darf einen Kammer-Stempel führen. Diese ist immer rund
  • Am Ausweis
  • Öffentlich bestellte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen und in dem Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind

 

Wann kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?

Immer, wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll. Rechtsfragen darf der öffentlich bestellte Sachverständige allerdings nicht beantworten. Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Deshalb bietet es oft die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung. Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden. In Gerichtsverfahren sollen nach den Prozessordnungen grund­sätzlich nur öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt werden.

 

Jochen Kaufmann ist von der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk Teilgebiet: Kraftfahrzeugtechnik.

 
 

 
 

Kfz-Sachverständigenbüro Kaufmann
Tel. 06224 - 9021676

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