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Gerichtsgutachten

 

 

 

Bei einem Gerichtsgutachten handelt es sich um einen Sachverhalt, bei dem ein Sachverständiger von der Seite eines Gerichtes einberufen wird. Eine Privatperson fordert das Gutachten also nicht an, denn dann würde es sich -wie der Name schon sagt- um ein Privatgutachten handeln. Demzufolge kommt solch ein Gerichtsgutachten gerade dann zum Einsatz, wenn es innerhalb eines Rechtsstreites zu einer Bewertung kommen soll. Allerdings muss eine der beiden Parteien, die an dem Rechtsstreit beteiligt sind, einen Antrag auf ein solches Gutachten stellen. Ob dieser Antrag genehmigt wird, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Darüber hinaus muss klar definiert sein, wer der Gegner des Antragstellers ist.

Oft geht es darum, eine Art von Mangel festzulegen und durch einen Sachverständigen und ein entsprechendes Gutachten bestätigen zu lassen. Dementsprechend handelt es sich stets um eine besondere Form der Überprüfung. Allerdings ist es nicht zwingend nötig, in diesem Fall einen Anwalt hinzu zu ziehen,... je nach Schwere des jeweiligen Sachverhalts ist dies jedoch ratsam. Das Gericht wählt übrigens aus, wer der Sachverständige ist. Dies wäre bei einem Privatgutachten nicht der Fall. Hier würde die jeweilige Privatperson dafür sorgen, den Sachverständigen zu stellen und anzufordern. Der Antragsteller hat aber auch bei Gericht die Möglichkeit dazu, einen Sachverständigen vorzuschlagen.

Nimmt das Gericht diesen Vorschlag an, ist dies ein großer Vorteil für den Antragssteller, denn hier handelt es sich dann um eine Person oder einen Verband, mit dem der Antragssteller bestenfalls vertraut ist. Zuletzt geht es noch um die Erstellung des Gutachtens. Welche Aufgaben hier genau gegeben werden, bestimmt das Gericht nach der Stellung des Antrags. Der Gutachter hat folglich die Aufgabe, dem Beschluss Folge zu leisten und die aufgeführten Mängel zu überprüfen oder gegebenenfalls sicherzustellen.

Die streitenden Parteien müssen auf das Ergebnis des Gutachtens warten, denn jenes könnte, je nach Lage des sichergestellten Sachverhalts, eine deutliche Veränderung für den laufenden Prozess bedeuten.

 

 

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